Informationen zu meinen Leistungen

Setting und Kosten


TARIFE

  • Einzelintervention:  € 105,00 / 50 min
  • Paarberatung / Familiensetting:  € 130,00 / 50 min
  • Coaching / Supervision:  € 130,00 / 50 min
  • Teamsupervision: € 160,00 / 50 min
  • Besprechungen, Telefonate und Kontakte mit Dritten (klientenseitiger Auftrag bzw. bei situativer Notwendigkeit) werden ggf. anteilig berechnet
  • Klinische Befunde, Stellungnahmen: ab € 60,00

ERSTGESPRÄCH

Im Rahmen der ersten Stunde in meiner Praxis gebe ich Ihnen gerne auch einen Überblick über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Da der Erstkontakt die wichtigste Stunde im Rahmen Ihrer (Neu)Orientierung ist, berechne ich den oben angeführten entsprechenden Tarif.

 

AUSFALLSHONORAR

Nach einer Terminvereinbarung haben Sie bei mir einen exklusiven Termin reserviert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Termin genauso wichtig ist wie mir. Aus diesem Grund kann ich bei kurzfristigen Absagen Ihren Termin normalerweise nicht anderweitig vergeben.

  • Sitzungstermine, die nicht wahrgenommen werden können, müssen mindestens 48 Werktagsstunden vorher abgesagt werden.
  • Andernfalls wird auch bei Kostenübernahme durch Dritte unabhängig vom Grund der Verhinderung ein privat zu zahlendes Ausfallshonorar fällig.
  • Ausnahmen werden nur nach unaufgeforderter Vorlage eines ärztlichen Attestes gewährt, aus dem hervorgeht, dass eine Therapie krankheitsbedingt nicht möglich erscheint.
  • Symptome, die Teil der psychischen Erkrankungen sein können, können leider nicht als Entschuldigungsgrund (z.B. Kontrollzwänge, Krankheitsängste, körperliche Symptome ...) anerkannt werden.
  • Nicht abgesagte Termine werden ausnahmslos berechnet.

Termine gelten als abgesagt, wenn mir diese Absage mind. 48 Werktagsstunden vorher persönlich, telefonisch, per Anrufbeantworter, SMS oder Mail mitgeteilt  wird - andernfalls erfolgt die volle Verrechnung.

Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne Information hierzu gilt eine vereinbarte Stunde in der Praxis als ausgefallen und wird verrechnet, zudem besteht beiderseits keine Anwesenheits-/Wartepflicht über diesen Zeitraum hinaus.

Sofern es mir gelingt, kurzfristig abgesagte Termine anderweitig zu vergeben, verzichte ich selbstverständlich auf das Ausfallshonorar.

 

Kostenzuschuss


Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden. Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner zusätzlichen Bewilligung. Bewilligungspflichtig werden jene Behandlungseinheiten, welche nach der 10. Sitzung stattfinden (somit ab der 11. Sitzung).

 

Der Weg zum Kostenzuschuss in 5 Schritten

  1. Es liegt eine psychische Befindungsstörung vor, die eine Krankheit im sozialversicherungsrechtlichen Sinne ist.
  2. Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung ist nachgewiesen, d.h. die ärztliche Bestätigung liegt vor.
  3. Die Honorarnote muss mit folgenden Angaben ausgestellt werden:
    a) Familienname, Vorname und Versicherungsnummer des/der Versicherten; bei Behandlung eines/einer Angehörigen zusätzlich seine/ihre Personaldaten,
    b) Diagnose (ICD-10-Code),
    c) Anzahl der Behandlungen (Sitzungen),
    d) Angaben darüber, ob eine Einzel- oder Gruppenbehandlung erfolgte,
    e) Datum und Dauer der einzelnen Behandlungen (Sitzungen)
    f) Unterschrift und Stempel des/der Klinischen PsychologIn.
  4. Zahlungsbestätigung bzw. Einzahlungsnachweis.
  5. Einreichung seitens der/des KlientIn der Honorarnote und der ärztlichen Bestätigung bei der jeweiligen Sozialversicherung.

Manche private Krankenversicherungen gewähren bis 80% Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über deren Möglichkeiten und Bestimmungen.