TARIFE
ERSTGESPRÄCH
Im Rahmen der ersten Stunde in meiner Praxis gebe ich Ihnen gerne auch einen Überblick über verschiedene Behandlungsmöglichkeiten. Da der Erstkontakt die wichtigste Stunde im Rahmen Ihrer (Neu)Orientierung ist, berechne ich den oben angeführten entsprechenden Tarif.
AUSFALLSHONORAR
Nach einer Terminvereinbarung haben Sie bei mir einen exklusiven Termin reserviert. Ich gehe davon aus, dass Ihnen der Termin genauso wichtig ist wie mir. Aus diesem Grund kann ich bei kurzfristigen Absagen Ihren Termin normalerweise nicht anderweitig vergeben.
Termine gelten als abgesagt, wenn mir diese Absage mind. 48 Werktagsstunden vorher persönlich, telefonisch, per Anrufbeantworter, SMS oder Mail mitgeteilt wird - andernfalls erfolgt die volle Verrechnung.
Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten ohne Information hierzu gilt eine vereinbarte Stunde in der Praxis als ausgefallen und wird verrechnet, zudem besteht beiderseits keine Anwesenheits-/Wartepflicht über diesen Zeitraum hinaus.
Sofern es mir gelingt, kurzfristig abgesagte Termine anderweitig zu vergeben, verzichte ich selbstverständlich auf das Ausfallshonorar.
Die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung spätestens vor der zweiten klinisch psychologischen Behandlung muss nachgewiesen werden. Die ersten 10 Sitzungen bedürfen keiner zusätzlichen Bewilligung. Bewilligungspflichtig werden jene Behandlungseinheiten, welche nach der 10. Sitzung stattfinden (somit ab der 11. Sitzung).
Der Weg zum Kostenzuschuss in 5 Schritten
Manche private Krankenversicherungen gewähren bis 80% Kostenerstattung. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung über deren Möglichkeiten und Bestimmungen.